Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Betreten der Geschäftsräumlichkeiten, der Nutzung der angebotenen Ankaufs- oder Verkaufsdienstleistungen sowie mit der Durchführung einer Anlieferung, Barzahlung oder sonstigen Transaktion erklärt der Kunde, dass er vor Vertragsschluss die Möglichkeit hatte, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen, und erkennt diese als verbindlich an. Der Kunde erklärt und sichert zu, dass sowohl die angelieferte Ware als auch gegebenenfalls eingesetzte oder empfangene Barmittel aus rechtmäßigen, nachvollziehbaren und konfliktfreien Quellen stammen. Die Ware befindet sich in seinem uneingeschränkten Eigentum und ist frei von Rechten Dritter, insbesondere weder verpfändet noch sicherungsübereignet. Der Kunde versichert ferner, dass weder die Ware noch die verwendeten oder erhaltenen Barmittel unmittelbar oder mittelbar mit strafbaren Handlungen, terroristischen Aktivitäten, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung in Zusammenhang stehen und dass er voll geschäftsfähig ist. Der Kunde erklärt zudem, keine politisch exponierte Person (PEP) im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu sein und dass die jeweilige Transaktion – einschließlich etwaiger Bargeldzahlungen – in keinerlei Zusammenhang mit einer solchen Stellung steht. Ergibt sich im Rahmen nachträglicher Prüfungen, Analysen oder behördlicher Anforderungen, dass die angelieferten Gegenstände nicht dem zugesicherten Edelmetallgehalt oder der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Gegenstände Zug um Zug gegen Rückerstattung des ausbezahlten Kaufpreises zurückzunehmen. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemachten Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß sind, und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Eigenverantwortung des Kunden (steuerlich, rechtlich, wirtschaftlich)
Haftung, Freistellung und Rückabwicklung
Bargeldgeschäfte und gesetzliche Vorgaben
Bargeldgeschäfte werden ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Das Unternehmen ist berechtigt, Bargeldzahlungen abzulehnen oder auf unbare Zahlungsarten zu verweisen, sofern dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnungen oder interner Compliance-Regelungen erforderlich ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gesetzliche Identifizierungs-, Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten bestehen können und erklärt sich mit deren Durchführung einverstanden.